Die Abschaffung der Ausbaubeitragssatzung wird seit 2014 im Stadtrat diskutiert. Da sich die Diskussionen über einen längeren Zeitraum erstrecken, haben wir die wichtigsten Entscheidungen und Zitate in einer Übersicht zusammengestellt.

 


 

Stadtratssitzung am 18.12.2014 zum Haushalt 2015: "Fraktionen bekunden Sparwillen"

â–º Herr Biermaier, FW: "Unsere Rücklagen befinden sich gerade in einem Schmelztiegel".

â–º Herr Winkler, BL: "Verzicht auf die Ausbaubeitragssatzung angesichts der Haushaltssituation undenkbar."

 

Stadtratssitzung am 05.03.2015: "Ein fast 100-prozentiges Aus für die Gebühren"

â–º Herr Winkler, BL: "Ich habe kein Verständnis, wie man ohne rechtliche Stellungnahme des Landratsamtes einfach die Satzung abschaffen wolle."

â–º Herr Ritter, FW: "Steuern deshalb zu erhöhen, geht gar nicht und Gebührenerhöhungen sind genauso falsch."

â–º Herr Ziegler, SPD: "Wir werden den Haushalt auch künftig meistern."

 

Stellungnahme des Landramtsamtes am 12.03.2015:
"Kostenfreie Straßensanierung rechtswidrig"

 

Stadtratssitzung am 26.03.2015: "Ausbaubeitragssatzung doch nicht abgeschafft"

â–º Herr Biermaier, FW: "Die Haushaltssituation werde von der Behörde nicht korrekt gewürdigt."

â–º Herr Winkler, BL: "Sie ignorieren völlig, dass unsere Rücklagen langsam abschmelzen."

 

Presseartikel der CSU und der BÜRGERLISTE am 18.04.2015:
"Warum die Stadt nicht auf Ausbaubeiträge verzichten kann"

 

Stadtratssitzung am 22.04.2015: "Stadt klagt gegen Bescheid des Landratsamtes"

Mit den Stimmen von FW, SPD, Grünen und BL-Stadtrat Gorzel wird die Ausbaubeitragssatzung mit 15:14 Stimmen abgeschafft und gleichzeitig wird gegen die Beanstandung der Rechtsaufsichtsbehörde geklagt.

 

Bürgermeister Ritter im Presseartikel am 23.05.2015: "In diese Streiterei muss endlich Ruhe rein"

Bürgermeister Ritter versichert, dass er nicht abwarten will, bis alle Unsicherheiten beseitigt sind.

â–º "Wir müssen mit den Sanierungen jetzt anfangen."

â–º "Deshalb werden wir schnellstmöglich mit der Sanierung von Fridtjof-Nansen- und Adalbert-Stifter-Straße beginnen."

Die Sanierungen sollen in 2016 erfolgen.

 

Stadtratssitzung am 18.01.2016: "Wölkchen oder dunkle Wolken am Finanzhimmel"

â–º Herr Winkler, BL: "Wir können nicht Eltern belasten und die Grundbesitzer und Gewerbetreibenden nicht!"
Stadtrat Gorzel stimmt als einziger der Befürworter für eine Abschaffung der Ausbaubeitragssatzung mit der gesamten Fraktion der BÜRGERLISTE für die moderate Erhöhung der Steuerhebesätze als Ansatz zur Gegenfinanzierung der Einnahmeausfälle. Alternative Vorschläge zur Gegenfinanzierung der ursprünglich Ende 2014 vorgesehenen SABS-Einnahmen über 1,1 Mio. € bleiben die Fraktionen FREIE WÄHLER, SPD und DIE GRÜNEN schuldig.

 

Hauptausschusssitzung am 21.01.2016: "Rückkehr zu Ausbaubeiträgen wahrscheinlich"

â–º "In der Sitzung zeichnet sich Zustimmung der FW zur Wiedereinführung ab"

â–º Herr Danner, BL: "Warten wir doch diesen Prozess ab und dann wissen wir, ob die Abschaffung rechtens war."

â–º Herr Ziegler, SPD: "Es ist wichtig, die Entscheidung (des Gerichts) abzuwarten."

 

Gerichtstermin am 10.05.2016 vor dem Verwaltungsgericht in München

â–º Bericht zum Prozesstag: "Stadt scheitert wohl mit Klage"

â–º Bericht zum Gerichtsurteil: "Verwaltungsgericht weist Klage ab"

 

Stadtratssitzung am 28.07.2016: Ermächtigung zur Berufung (TOP 2)

Sollte das Gerichtsurteil (Aktenzeichen: M 2 K 15.1642) vor der nächsten Stadtratssitzung am 22.09.2016 der Stadt Traunreut zugestellt werden, hat der Stadtrat den zuständigen Rechtsanwalt bei zwei Gegenstimmen ermächtigt, die Berufung unter Einhaltung der Frist von 4 Wochen zu erklären. Allerdings entscheidet der Stadtrat erst nach Kenntnisnahme der Urteilsbegründung über die Fortsetzung des Berufungsverfahrens, also frühestens am 22.09.2016.

 

Stadtrats-Sitzung am 22.09.2016: Berufung beschlossen

Der Stadtrat hat mit 18:9 Stimmen beschlossen, das Berufungszulassungsverfahren im Verwaltungsstreit der Stadt Traunreut gegen den Freistaat Bayern beim Gericht einzureichen. Das Abstimmungsergebnis fiel relativ deutlich aus, da einige Stadträte der Meinung von Herrn Dangschat (CSU) folgten, sich nicht den schwarzen Peter vom Bürgermeister zuweisen zu lassen, wenn es nicht zu einer Berufungsverhandlung käme, auch wenn man den Weg der Berufung für falsch halte. Die Stadt Traunreut habe mit dem Urteil des bayerische Verwaltungsgerichtshofes eine krachende Niederlage erlitten, so Dangschat weiter.  Die Mehrheit der Fraktion der BÜRGERLISTE bevorzugte den konsequenten Weg und stimmte gegen ein Berufungsverfahren. Die Urteilsbegründung des VGH hatte die rechtsaufsichtliche Beanstandung durch das Landratsamt voll umfänglich bestätigt. 

 

Gerichtsurteil zu Hohenbrunn - 26.11.2016

Die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenbrunn wird vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof als unzulässig erklärt. Jetzt muss der Traunreuter Stadtrat entscheiden, ob das eigen Berufungsverfahren aufrechterhalten wird.

Kommentar im Traunreuter Anzeiger von Herrn Reichgruber: "Emotionale Wahl zwischen Wunsch und Wirklichkeit"

[...] Angesichts der gewaltigen Straßenbauprojekte im Stadtgebiet in den kommenden Jahren wird auch die Finanzlage der Stadt die Entscheidung der Ratsmitglieder beeinflussen. Für die einen mag das die emotionale Wahl zwischen Wunsch und Wirklichkeit sein, für den anderen ist es das ganz pragmatische Erkennen von Fakten und Realitäten.

 

Stadtratssitzung am 12.12.2016: Abschaffung der Ausbaubeitragssatzung aufgehoben

Der Stadtrat hat mehrheitlich mit 17:10 Stimmen beschlossen, das Antragsverfahren zur Zulassung der Berufung nicht weiter fortzuführen. Die Fraktionen DIE GRÜNEN, die CSU und auch die BÜRGERLISTE betonten in ihren Wortmeldungen, dass die Stadt Traunreut auf die Einnahmen der Ausbaubeiträge angewiesen sei. Im Haushaltsplan sind bis 2020 1.38 Mio. Euro an Einnahmen durch die ABS vorgesehen und trotzdem sinken die Rücklagen trotz bester Konjunktur von heute 33 Mio. Euro bis 2020 auf 3 Mio. Euro. Die Aufhebung der ABS im Frühjahr 2015 habe klar gegen geltendes Recht verstoßen. Das habe die rechtsaufsichtliche Beschwerde durch das Landratsamt als auch das eindeutige Urteil vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gezeigt. BL-Stadtrat Sepp Winkler hob außerdem hervor, dass die Stadt Traunreut die rechtlichen Möglichkeiten explizit ausschöpfen solle, um soziale Härtefälle zu vermeiden, sei es durch Verrentung, Beitragsstundung oder Beitragserlass. So sehe es auch das Urteil von Hohenbrunn vor. [Bericht vom 14.12.2016 im Traunreuter Anzeiger]

 

Sondersitzung des Stadtrates am 02.02.2017 - Wiederkehrende Beiträge im Straßenausbaubeitragsrecht 

Der ehemalige Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht München Herr Gerhard Wiens hat in einem dreistündigen Referat den Stadträten die beiden Möglichkeiten bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erklärt. Bisher erfolgt die Erhebung des Straßenausbaubeitrags als Einmalbeitrag gesondert für jede einzelne Straßenbaumaßnahme. Der Bayerische Landtag hat mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 01.04.2016 die Möglichkeit eröffnet, an Stelle der Einmalbeiträge sog. wiederkehrende Beiträge zu verlangen. Dabei werden aus mehreren Straßen Abrechnungseinheiten gebildet und die Kosten des Straßenausbaus auf bis zu 5 Jahren aufgeteilt. Herr Wiens erklärte die Unterschiede der beiden Berechnungsmethoden wie auch die jeweiligen Vor- und Nachteile. Die Präsentation ist in der Anlage des Sitzungsprotokolls zu finden. Im nächsten Schritt sollen sich die Fraktionen beraten, bevor der Stadtrat über die zukünftige Abrechnungsmethode entscheidet. Sollte sich der Stadtrat für die wiederkehrenden Beiträge aussprechen, wäre ein Zurück zu Einmalbeiträgen kaum vorstellbar. Also müsse die Entscheidung wohl überlegt sein, so die abschließenden Worte des ehemaligen Richters Wiens. [Bericht vom 04.02.2017 im Traunreuter Anzeiger]

 

Stadtratssitzung am 03.07.2017 - Wiederkehrende Beiträge abgelehnt

Einstimmig lehnt der Stadtrat die wiederkehrenden Beiträge ab. Bei der Abstimmung zur erleichterten Ratenzahlung für jedermann, überrascht die SPD-Fraktion, die geschlossen gegen diese Möglichkeit stimmt, auch sozial schwächeren Personen, die nicht unter die Härtefallklauseln fallen, die Ratenzahlung zu ermöglichen. Mit 22:5 Stimmen ist jedoch das Gremium mehrheitlich dafür.

 


 

 

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